Der Erfahrungsbrief®
Ihre Kompetenzprofil Expertise

Befähigten Erfahrungsbrief

Zum Beispiel der:

Befähigten Erfahrungsbrief


Erstellen eines Gutachten über sonstige Erfahrung z.B. für Künstler, Sportler, Vereine, usw. mit abschließendem Erfahrungsnachweis 
dem Befähigten Erfahrungsbrief.

Zur Erstellung eines der Erfahrungsgutachten wird eine Kopie eines der folgende Dokumente 
benötigt, das sind Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Empfehlungsschreiben, Berufszertifikat (z.B. Gesellenbrief, Facharbeiterbrief usw.) Gewerbeanmeldung, Kundenreferenzen und sonstige Referenzen.

Verhaltensbeurteilungen sind bei der Ermittlung von Geschäfts- und Berufserfahrung nicht notwendig. 

Voraussetzung für die Erteilung eines Erfahrungsbriefes sind eine ausreichende Leistungsbeurteilung und die im Gutachten festgestellten Mindestvoraussetzungen. Das sind bei dem   
Befähigten Erfahrungsbrief Referenzen über die Befähigung und mindestens zwei Jahr Erfahrung.





 
 
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