Der Erfahrungsbrief®
Ihre Kompetenzprofil Expertise

Berufspraktiker Erfahrungsbrief

Zum Beispiel der:

Berufspraktiker Erfahrungsbrief



Erstellen eines Gutachten über berufliche Handlungsfähigkeit durch Berufserfahrung und Praxiserfahrung
 mit abschließendem Berufserfahrungsnachweis dem Berufspraktiker Erfahrungsbrief. 

Zur Erstellung des 
Berufspraktiker Erfahrungsbrief  wird eine 
Kopie der folgende Dokumente 
benötigt, das sind Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Empfehlungsschreiben oder sonstige Referenzen.

Verhaltensbeurteilungen sind bei der Ermittlung von Geschäfts- und Berufserfahrung nicht notwendig. 

Voraussetzung für die Erteilung eines Erfahrungsbriefes sind eine ausreichende Leistungsbeurteilung und die im Gutachten festgestellten Mindestvoraussetzungen. Das sind bei dem  Berufspraktiker Erfahrungsbrief nach dem BBiG und der Handwerksordnung das 1,5 fache der Zeit an Berufserfahrung die für eine Berufsausbildung benötigt wird.  ( = die berufliche Handlungsfähigkeit ohne Abschlussprüfung ).






 
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