Berufspraktiker Erfahrungsbrief
Zum Beispiel der:Berufspraktiker Erfahrungsbrief
Erstellen eines Gutachten über berufliche Handlungsfähigkeit durch Berufserfahrung und Praxiserfahrung mit abschließendem Berufserfahrungsnachweis dem Berufspraktiker Erfahrungsbrief.
Zur Erstellung des Berufspraktiker Erfahrungsbrief wird eine Kopie der folgende Dokumente benötigt, das sind Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Empfehlungsschreiben oder sonstige Referenzen.
Verhaltensbeurteilungen sind bei der Ermittlung von Geschäfts- und Berufserfahrung nicht notwendig.
Voraussetzung für die Erteilung eines Erfahrungsbriefes sind eine ausreichende Leistungsbeurteilung und die im Gutachten festgestellten Mindestvoraussetzungen. Das sind bei dem Berufspraktiker Erfahrungsbrief nach dem BBiG und der Handwerksordnung das 1,5 fache der Zeit an Berufserfahrung die für eine Berufsausbildung benötigt wird. ( = die berufliche Handlungsfähigkeit ohne Abschlussprüfung ).