Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Erfahrungsbrief
Zur Erstellung eines Erfahrungsgutachten wird eine Kopie eines der folgende Dokumente zur Begutachtung benötigt. Das sind Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Empfehlungsschreiben, Berufszertifikat (z,B, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief usw.) Gewerbeanmeldung, Kundenreferenzen und sonstige Referenzen .
Zur Erstellung eines Erfahrungsgutachten wird eine Kopie eines der folgende Dokumente zur Begutachtung benötigt. Das sind Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Empfehlungsschreiben, Berufszertifikat (z,B, Gesellenbrief, Facharbeiterbrief usw.) Gewerbeanmeldung, Kundenreferenzen und sonstige Referenzen .
Verhaltensbeurteilungen sind bei der Ermittlung von Geschäfts- und Berufserfahrung nicht notwendig.
Voraussetzung für die Erteilung eines Erfahrungsbriefes sind eine ausreichende Leistungsbeurteilung und die im Gutachten festgestellten Mindestvoraussetzungen.
Das sind bei:
Organisationen:
1. dem Professional Geschäftserfahrungsbrief. mindestens 10 positive Kundenreferenzen
Personen bezogen:
2. dem Experten Erfahrungsbrief eine Berufsausbildung oder den Berufspraktiker Erfahrungsbrief. Dazu kommen noch die (siehe Experten Erfahrungsbrief) entsprechenden Jahre.
3. dem Berufspraktiker Erfahrungsbrief nach dem BBiG und der Handwerksordnung das 1,5 fache der Zeit an Berufserfahrung die für eine Berufsausbildung benötigt wird.( = die berufliche handlungsfähig ohne Abschlussprüfung ).
4. dem Spezialisten Erfahrungsbrief mindestens (je nach Spezialwissen)
zwei Jahre Spezialistenerfahrung.
5. dem Professional Erfahrungsbrief mindestens drei Jahre Führung und Verantwortungserfahrung
6. dem Befähigten Erfahrungsbrief Referenzen über die Befähigung und mindestens zwei Jahre Erfahrung.
7. dem Sachkundigen Erfahrungsbrief Referenzen über die Sachkunde, z,B. Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis.